https://corona.rlp.de/de/aktuelles/coro ... eberblick/
In deze link staat wel wat over de stoplichtstappen:
“In gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Speisegaststätten, Kantinen, Mensen, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars, Eisdielen, Eiscafés oder Vinotheken gelten folgende Schutzmaßnahmen:
für Gäste und Personal die Maskenpflicht, siehe „Maskenpflicht“ (entfällt für Gäste am Platz und kann für das Personal entfallen, wenn sie einen tagesaktuellen Test, d.h. ein Test vom gleichen Kalendertag, oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz oder Bestimmungen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen),
zwischen Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot,
die Pflicht zur Kontakterfassung,
die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts und
im Innenbereich die Testpflicht, siehe „Testpflicht“ (entfällt für Geimpfte, Genesene, Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schülerinnen und Schüler sowie in Kantinen und Mensen für die dort beschäftigten oder der Einrichtung angehörenden Personen).
Die Maskenpflicht für die Gäste und das Abstandsgebot gelten nicht, wenn nicht mehr als 25 (bei Erreichen der Warnstufe 2 (siehe „Warnstufe“) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht mehr als zehn und bei Erreichen der Warnstufe 3 nicht mehr als fünf) nicht-immunisierte Personen (siehe „Nicht-immunisierte Person“) und im Übrigen lediglich Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 11 Jahre gleichzeitig anwesend sind.
Für den Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (siehe Maskenpflicht“).”
Dus afhankelijk van de stoplichtstatus en de hoeveelheid mensen in de binnengastronomie heb je wel of geen maskerplicht binnen in een restaurant of bar.
Een en ander is specifiek voor Rheinland Pfalz en de maatregelen kunnen verschillen per gemeente afhankelijk van de stoplichtstatus.